Präambel
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsbedingungen gelten für alle von der Reisener UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der PAREBA Software angebotenen Dienstleistungen.
- Die Dienstleistungen der Reisener UG (haftungsbeschränkt) richten sich ausschließlich an Personen oder Unternehmen, die bei Vertragsabschluss in Ausübung Ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (gewerbliche Nutzer) bzw. an juristische Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens und nicht an Verbraucher. Der Kunde versichert mit der Zustimmung dier AGB und Vertragsbedingungen, dass er ein entsprechender gewerbelicher Nutzer ist.
- Die PAREBA Software stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung je nach Wahl des Teilproduktes, entweder ein eigenes Partnerprogramm oder ein eigenes Network zu betreiben. Ebenfalls stellt die PAREBA Lösung die Möglichkeit zur Verfügung weitere Teile des Onlinemarketings über eine Zentrale zu verwalten, zu steuern und zu kontrollieren. Über die PAREBA Lösung können dem Kunden die entsprechende relevanten Marketingdaten zentralisiert aufbereitet werden.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf die vorgenannten Dienstleistungen der Reisener UG (haftungsbeschränkt) keine Anwendung.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Anbieters zur Nutzung über ein Datennetz, sowie damit verbundene weitere Leistungen.
- Der Anbieter stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages die gebuchte PAREBA Software per Übertragung über das Internet entgeltlich zur einfachen Nutzung zur Verfügung.
- Die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfristen und gegebenfalls eingeräumte Konditionen ergeben sich aus der „Preisliste und Leistungsspektrum“.
- Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem § 2. Abs. 4 dieses Vertrages mit dem zu liefernden Benutzerhandbuch.
- Die Reisener UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Kundenaufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen, hier im speziellen Kundenaufträge aus den folgenden Umfeldern: gewaltverherrlichend, kinder- oder jugendgefährdend, radikales politisches Gedankengut beinhaltet oder verherrlicht, pornographische Inhalte, verbotene oder rechtswidrige Angebote.
§ 2 Pflichten des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Software nach Maßgabe § 3 zu Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen und zu erhalten. Zu diesem Zwecke speichert der Anbieter die Software auf einem Server, der über § 1. Abs. 2 dieses Vertrages gewählte Datennetz für den Kunden jederzeit erreichbar ist.
- Der Anbieter verpflichtet sich nach Maßgabe des nachfolgenden § 4 zur ständigen Pflege der Software.
- Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter für den Fall, dass dieser neuere Versionen der Software entwickelt, die alte Version nach Maßgabe des nachfolgenden § 5 dieses Vertrages in angemessener Zeit durch die neuere Version zu ersetzen.Die Verpflichtung zur Durchführung der Updates bezieht sich ausschließlich auf Funktionalitäten der Software, welche beim Vertragsabschluss beinhaltet waren. Dem Anbieter obligt es frei, neue Funktionalitäten und Module in durchgeführten Updates unentgeltich dem Kunden zur Verfügung zu stellen oder diese als optionale und kostenpflichtige Updates diesem anzubieten. Individuelle Vereinbarungen sind aus der „Preisliste und Leistungsspektrum“ zu entnehmen.
- Der Anbieter verpflichtet sich,
- dem Kunden Zugang zur aktuellen Version des Benutzerhandbuches (PDF) zu überlassen.
- den Zugang zur technischen Spezifikation des System zukommen zu lassen.
§ 3 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet ausschließlich seine für den Vertragsabschluss angegebenen Daten wahrheitsgemäß und umfänglich zu hinterlegen und anzugeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung der Software, das Lastschriftmandat als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, keine Angebote im Bereich und in den Umfeldern: gewaltverherrlichend, kinder- oder jugendgefährdend, radikales politisches Gedankengut beinhaltet oder verherrlicht, pornographische Inhalte, verbotene oder rechtswidrige Angebote zu betreiben. Sollte der Anbieter dieses feststellen, bzw. darauf hingewiesen werden, dass die PAREBA Software aktiv oder passiv für solche Zwecke eingesetzt wird, ist es dem Anbieter gestattet alle relevanten Informationen unverzüglich den staatlichen Behörden für weitere Ermittlungen auszuhändigen und behält sich ebenfalls das Recht für weitere rechtliche Schritte vor.
§ 4 Nutzung der Software
- Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages notwendigen einfachen Nutzungsrechte an der Software ein.
§ 5 Pflege der Software und der Datennetzverbindung
- Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt unverzüglich sämtliche Softwarefehler.
- Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach folgender Leistungsbeschreibung und auch in Anlehnung an das Benutzerhandbuch. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebnen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
§ 6 Aktueller Stand der Technik, Aktualisierung der Software
- Die dem Kunden gem. § 2 Abs. 2 dieses Vertrages zur Verfügung zu stellende Software hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.
- Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse, die für die Funktionstüchtigkeit der vertragsgegenständlichen Software im Hinblick auf die Zwecke, die Kunden der Software typischerweise bei deren Nutzung verfolgen, von nicht ganz unerheblicher Bedeutung sind, so nimmt der Anbieter entsprechende Anspassungen der Software unverzüglich vor, sobald die Änderungen dem Anbieter bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt bekannt werden müssten. Die Auswahl der Art der Anpassung der vertragsgegenständlichen Software obliegt dem Anbieter.
§ 7 Datenhosting und Zugänge
- Der Vertrag ist begrenzt auf die Zuverfügungstellung der Software als ASP Lösung einschließlich der Zuverfügungstellung des Datenhosting für die Betreibung und Anwendung der Software für den Kunden. Die Kosten für das Datenhosting ergeben sich aus der „Preisliste und Leistungsspektrum“.
§ 8 Supportleistungen
- Der Anbieter wird Fragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der jeweiligen Frage bei dem Anbieter beantworten. Es gelten die Preise für Supportleistungen gemäß der „Preisliste und Leistungsspektrum“.
§ 9 Unterbrechnung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software (§ 5) sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen (§ 4), dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechnung oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit frühzeitig minimal drei Tage vorher angekündigt und mit dem Kunden abgestimmt werden.
§ 10 Vergütung
- Die Parteien vereinbaren folgende Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen.
- Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschale zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Pauschale umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß § 1 bis § 6 dieses Vertrages. Zusätzlich wird ein trafficabhängiger Verrechnungssatz erhoben. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 1 bis § 6 dieses Vertrages vom Anbietergeschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine entsprechende Stundenvergütung. Die Höhe der monatlichen Pauschale, des trafficabhängigen Verrechnungssatzes und die erhobene Stundenvergütung sind aus der "Preisliste und Leistungsspektrum" zu entnehmen.
- Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung gemäß der "Preisliste und Leistungsspektrum" in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag wird sofort zur Zahlung fällig, als alleiniges Zahlungsmittel gilt für die Miete das Zahlungsmittel des Lastschriftes.
- Während der Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit gemäß § 8 dieses Vertrages besteht keine Pflicht des Kunden zur Vergütung, sofern die Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit mehr als fünf Stunden/Monat beträgt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung der Preise ist auf maximal 5Prozentpunkte der Vergütunghöhe pro Jahr beschränkt. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
§ 11 Obhutspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software, sowie das Benutzerhandbuch durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen.
§ 12 Nutzung durch Dritte; Verbot der Weitervermietung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des Publisher-Frontends (Teil der Software) ist für Publisher zur Auslieferung von Kampagnen ausgenommen. Eine Weitervermietung der vertragsgegenständlichen Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Softwareausgeschlossen ist.
- Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes sowie das Fotokopieren des Benutzerhandbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung desProgrammcodes unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
§ 13 Umarbeitung der Software
- Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigungablehnt oder - insbesondere wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Verkauf der Anbieter Firma- zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.
- Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Vervielfältigungen des Codes oder Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilitäteines unabhängig geschaffenen Computerprogrammes mit der überlassenen Software oder mit anderen Computerprogrammenzu erhalten, sofern die in § 69e Abs. 1 Nr. 1-3 Urhebergesetz angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Kunde darf nur Änderungen in Absprache mit dem Anbieter vornehmen, wenn diese zur Erfüllung eines Auftrages bezüglich Schnittstellen zur Datenübertragung zum Auftraggeber notwendig sind.
§ 14 Gewährleistung
- Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich zu beheben. Bei der Mängelbehebung hat der Anbieter darauf zu achten, dass keine Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Server desAnbieters und dem Kunden eintritt.
- Für die Gewährleistung gelten im übrigen die Bestimmungen über den Mietvertrag gemäß den § 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
Auf die übrigen Verpflichtungen des Anbieters gemäß den § 3 bis § 7 dieses Vertrages finden die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§ 611 ff. BGB) Anwendung.
- Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
- Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde gemäß § 6 dieses Vertrages bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Internet-Präsentation bzw. aus der Nutzung der PAREBA Software resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche undaußervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auchim Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
§ 15 Datenschutz
- Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen - insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - sind dem Anbieterbekannt. Der Anbieter wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten. Desweiteren sind die Bedingungen zur Datenverarbeitung und des Datenschutzes im Bereich Datenschutz genauer definiert.
§ 16 Geheimhaltung
- Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl des Anbieter als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zubitten.
- Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit vorstehendem Absatz 1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertragslaufzeit ist aus der "Preisliste und Leistungsspektrum" zu entnehmen.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn - der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 11 bis § 14 dieses Vertrages nachhaltig verletzt - der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinerVerpflichtung zur Zahlung der Vergütung gemäß § 9 dieses Vertrages nicht nachkommt.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn der Anbieter seiner4.Verpflichtung aus § 1 bis § 7 nicht nachkommt.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Im Falle eines Verkaufs der Anbieter-Firma, bzw. des Produktes PAREBA als Solches und damit einhergehender Veränderung der Besitzverhältnisse der Software, gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer der Software über. Sollte dieser seine Pflichten nicht vertragsgemäß nachkommen, erhält der Kunde die Software in der aktuellen Version kostenlos.
- Für den Fall einer Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Haltern am See als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Haltern am See, den 01.01.2022